Der deutsche Auslandsgeheimdienst BND muss sich künftig besser kontrollieren
lassen, darf aber die Massenüberwachung der Telekommunikation fortführen. Dem
Gesetzgeber hat das Bundesverfassungsgericht mit seinem heutigen Urteil erneut
ins Stammbuch geschrieben, wie eklatant er beim BND-Gesetz die Grundrechte
missachtet hat.
Mit seinem Urteil [1] zum BND-Gesetz hat das Bundesverfassungsgericht heute die