Datenschützer: Geplante Kontrolle der Dieselverfahrverbote ist verfassungswidrig“

Die Vorschläge des Bundesverkehrsministeriums zur Überwachung von Dieselfahrverboten sind nach Einschätzung der Deutschen Vereinigung für Datenschutz e. v. (DVD) eindeutig verfassungswidrig: Sie sehen vor, dass nicht nur Kfz, die gegen ein Fahrverbot verstoßen, per Kfz

Datenschützer: Geplante Kontrolle der Dieselverfahrverbote ist verfassungswidrig“

[nachfolgend und unter https://www.datenschutzverein.de/pressemitteilungen/ finden Sie die aktuelle Pressemitteilung der Deutschen Vereinigung für Datenschutz]

Die Vorschläge des Bundesverkehrsministeriums zur  Überwachung von Dieselfahrverboten sind nach Einschätzung der Deutschen  Vereinigung für Datenschutz e. v. (DVD) eindeutig verfassungswidrig: Sie  sehen vor, dass nicht nur Kfz, die gegen ein Fahrverbot verstoßen, per  Kfz-Kennzeichen-Scanning und mit einem Fahrerbild automatisiert erfasst  werden, sondern sämtliche Kfz und deren Fahrzeugführer, die in eine  Fahrverbotszone einfahren

Frank Spaeing, DVD-Vorsitzender: „Diese Totalerfassung  ist unverhältnismäßig. Daran ändert sich auch nichts dadurch, dass die  Daten der Kfz, für die keine Fahrverbotsmerkmale im Kraftfahrtbundesamt  (KBA) gespeichert sind, nach einer geplanten Datenübermittlung dorthin  und einem Datenabgleich wieder gelöscht werden sollen. Die bisher  vorgesehene Regelung des Ministeriums ist zudem wegen ihrer  Unbestimmtheit verfassungswidrig. Aus ihr ergibt sich nicht im Ansatz,  welche Datenverarbeitung tatsächlich durchgeführt werden soll. Im Fall  einer Normenkontrolle würde das Bundesverfassungsgericht die geplante  Regelung aufheben.“

Werner Hülsmann, stellvertretender DVD-Vorsitzender,  ergänzt: „Es gäbe datensparsamere technische Alternativen, etwa das  Anbringen von RFID-Chips an fahrbeschränkte Dieselfahrzeuge, über die  eine ausschließliche Erfassung solcher Kfz erreicht werden könnte.“  Datensparsamer wären natürlich auch die diskutierten blauen Plaketten,  die von Polizeibeamten oder Ordnungsbehörden kontrolliert werden  könnten. „Das zentrale Problem liegt aber unseres Erachtens ganz  woanders: Die Fahrverbote werden von den Gerichten nur verhängt, weil  die Politik die Kfz-Hersteller nicht zur Nachrüstung schmutziger  Dieselfahrzeuge verpflichtet.“ führt Werner Hülsmann weiter aus. Würde  eine Nachrüstung politisch durchgesetzt, dann würde nicht nur die Umwelt  effektiver geschützt, es müssten auch überhaupt keine Kontrollen  durchgeführt und Daten erfasst werden. Hier wird, um die Kfz-Hersteller  zu schonen, ein Überwachungsnetz über die Kfz-Nutzenden ausgeworfen.  „Solche Verkehrsüberwachungsmöglichkeiten schaffen – das zeigt die  Erfahrung – bei allen möglichen Behörden Begehrlichkeiten, daher gilt es  diese Ansätze von vornherein zu verhindern.“