Datenschützer: Geplante Kontrolle der Dieselverfahrverbote ist verfassungswidrig“
Die Vorschläge des Bundesverkehrsministeriums zur Überwachung von Dieselfahrverboten sind nach Einschätzung der Deutschen Vereinigung für Datenschutz e. v. (DVD) eindeutig verfassungswidrig: Sie sehen vor, dass nicht nur Kfz, die gegen ein Fahrverbot verstoßen, per Kfz
[nachfolgend und unter https://www.datenschutzverein.de/pressemitteilungen/ finden Sie die aktuelle Pressemitteilung der Deutschen Vereinigung für Datenschutz]
Die Vorschläge des Bundesverkehrsministeriums zur Überwachung von Dieselfahrverboten sind nach Einschätzung der Deutschen Vereinigung für Datenschutz e. v. (DVD) eindeutig verfassungswidrig: Sie sehen vor, dass nicht nur Kfz, die gegen ein Fahrverbot verstoßen, per Kfz-Kennzeichen-Scanning und mit einem Fahrerbild automatisiert erfasst werden, sondern sämtliche Kfz und deren Fahrzeugführer, die in eine Fahrverbotszone einfahren
Frank Spaeing, DVD-Vorsitzender: „Diese Totalerfassung ist unverhältnismäßig. Daran ändert sich auch nichts dadurch, dass die Daten der Kfz, für die keine Fahrverbotsmerkmale im Kraftfahrtbundesamt (KBA) gespeichert sind, nach einer geplanten Datenübermittlung dorthin und einem Datenabgleich wieder gelöscht werden sollen. Die bisher vorgesehene Regelung des Ministeriums ist zudem wegen ihrer Unbestimmtheit verfassungswidrig. Aus ihr ergibt sich nicht im Ansatz, welche Datenverarbeitung tatsächlich durchgeführt werden soll. Im Fall einer Normenkontrolle würde das Bundesverfassungsgericht die geplante Regelung aufheben.“
Werner Hülsmann, stellvertretender DVD-Vorsitzender, ergänzt: „Es gäbe datensparsamere technische Alternativen, etwa das Anbringen von RFID-Chips an fahrbeschränkte Dieselfahrzeuge, über die eine ausschließliche Erfassung solcher Kfz erreicht werden könnte.“ Datensparsamer wären natürlich auch die diskutierten blauen Plaketten, die von Polizeibeamten oder Ordnungsbehörden kontrolliert werden könnten. „Das zentrale Problem liegt aber unseres Erachtens ganz woanders: Die Fahrverbote werden von den Gerichten nur verhängt, weil die Politik die Kfz-Hersteller nicht zur Nachrüstung schmutziger Dieselfahrzeuge verpflichtet.“ führt Werner Hülsmann weiter aus. Würde eine Nachrüstung politisch durchgesetzt, dann würde nicht nur die Umwelt effektiver geschützt, es müssten auch überhaupt keine Kontrollen durchgeführt und Daten erfasst werden. Hier wird, um die Kfz-Hersteller zu schonen, ein Überwachungsnetz über die Kfz-Nutzenden ausgeworfen. „Solche Verkehrsüberwachungsmöglichkeiten schaffen – das zeigt die Erfahrung – bei allen möglichen Behörden Begehrlichkeiten, daher gilt es diese Ansätze von vornherein zu verhindern.“