Fridays for Future - Forderungen
Am Montag, den 8. April 2019 veröffentlichte Fridays for Future ein Forderungspapier. Das reicht uns nicht, weshalb wir ihre Forderungen mit den unsrigen erweitern und sie an die politischen Entscheidungsträger*innen der Bundesrepublik Deutschland richten.
Die Forderungen wurden im Rahmen einer Pressekonferenz im Sauriersaal des Museums für Naturkunde in Berlin veröffentlicht. Die Forderungen sind auch als PDF erhältlich und sind:
- Fridays For Future fordert die Einhaltung der Ziele des Pariser Abkommens und des 1,5°C-Ziels. Explizit fordern sie für Deutschland:
- Nettonull 2035 erreichen
- Kohleausstieg bis 2030
- 100% erneuerbare Energieversorgung bis 2035
- Entscheidend für die Einhaltung des 1,5°C-Ziels ist, die
- Treibhausgasemissionen so schnell wie möglich stark zu reduzieren. Deshalb fordern sie bis Ende 2019:
- Das Ende der Subventionen für fossile Energieträger 1/4 der Kohlekraft abschaltenEine
- Steuer auf alle Treibhausgasemissionen. Der Preis für den Ausstoß von Treibhausgasen muss schnell so hoch werden wie die Kosten, die dadurch uns und zukünftigen Generationen entstehen. Laut UBA sind das 180€ pro Tonne CO2
Das sind gute Forderungen, sie richten sich nach dem Pariser Abkommen, welches die BRD übernommen hat. Sie sind vernünftig vorgetragen, sie berücksichtigen die schwächer gestellten in der Gesellschaft, sie sind, vor Allem, machbar.
Unsere Forderungen
Die Forderungen gehen auch nicht darüber hinaus. Deshalb fordern wir:
- Alles was FFF fordert
- Scheuer muss weg!
- Eine Jugendquote in alle Parlamente
- Kein Druckmittel auf die Aktivisten sowie Geldbuße gegen die Eltern
Meinungsfreiheit im Artikel 5 GG
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
Das Grundgesetz schützt das Recht der Aktivist*innen ihre Meinung zu äußern, auch Freitags. Wir leben nicht in einer Gesellschaft, in der die Schulzeit von Bürgerpflichten und -rechten befreit.
Versammlungsfreiheit im Artikel 8 GG
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Das Grundgesetz schützt die Art, wie die Aktivist*innen sich versammeln, es ist völlig unerheblich, wann sie es tun. Wir leben in einer Gesellschaft, in der Schulboykott nicht das Dringlichste ist, was gegen das Sittengesetz verstößt.
Freie Entfaltung im Artikel 2 GG
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Wenn sich Jugendliche für eine noch bessere Welt einsetzen, dann haben wir als Gesellschaft alles richtig gemacht. Wer jetzt reingrätscht, sollte die Energie lieber für die Umsetzung der Forderungen verwenden. Denn dann gehen die wohl wieder brav in die Schule.
(Coverbild: Andreas Dress)