Massenüberwachung auf dem Prüfstand in Karlsruhe: CCC veröffentlicht Stellungnahme zum BND-Gesetz

Massenüberwachung auf dem Prüfstand in Karlsruhe: CCC veröffentlicht Stellungnahme zum BND-Gesetz

Nachdem durch den NSA-BND-Untersuchungsausschuss des Bundestags ans Tageslicht kam, dass der deutsche Auslandsgeheimdienst BND weit mehr Daten sammelte, verarbeitete und an ausländische Geheimdienste weiterreichte, als das damalige Gesetz erlaubte, trat Anfang 2017 ein novelliertes BND-Gesetz in Kraft. Die Befugnisse des Geheimdienstes wurden dadurch erheblich ausgeweitet, die schwachen Kontrollmechanismen jedoch nur marginal verbessert. Nun liegt das
neue Gesetz dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vor. Der CCC und weitere Sachverständige wurden um Stellungnahme gebeten.

Das BND-Gesetz erlaubt dem Auslandsgeheimdienst eine anlasslose Ausleitung, Speicherung und Analyse von Kommunikationsdaten in massenhaftem Umfang, auch die von Journalisten und deren Informanten. Dagegen wehren sich die Beschwerdeführer, darunter „Reporter ohne Grenzen“. Neben den Daten von Journalisten und anderen Berufsgeheimnisträgern sind aber auch millionenfach andere Kommunikationsteilnehmer betroffen.

Neben der Massenüberwachung ist der internationale Datentransfer zwischen Geheimdiensten in Karlsruhe Thema, denn Datenweitergabe und Technologiekooperation sind auch durch das neue BND-Gesetz kaum beschränkt. Die mangelnde Kontrolle der geheimdienstlichen Daten- und Außenpolitik und von international gemeinschaftlich genutzten Softwaresystemen und Datenbanken sind
weitere Aspekte, mit denen sich die Karlsruher Richter befassen.

Die Stellungnahme des CCC widmet sich den technischen Fragen der Filterung und Analyse von Inhalts- und Metadaten beim Versuch der Unterscheidung von inländischen, ausländischen und internationalen Datenverkehren und behandelt die technischen Gegebenheiten bei der paketvermittelten Kommunikation und verschiedene technische Möglichkeiten der Überwachung von Ausland-Ausland-Kommunikation.

Der CCC setzt sich seit vielen Jahren gegen jede Form anlassloser
Massenüberwachung ein, insbesondere wenn sie von den chronisch schlecht kontrollierten Geheimdiensten durchgeführt wird. In der Stellungnahme wird deutlich, warum der BND schon aus technischen Gründen unmöglich seine Verpflichtung einhalten kann, keine Inländer zu überwachen. Dass er in der Kommunikation unter Ausländern, darunter Journalisten und ihre international vernetzten Redaktionen, auch in Zukunft mit einem gigantischen Schleppnetz fischen darf, sollte unterbunden werden.

Links:

[0] Mündliche Verhandlung beim Bundesverfassungsgericht in Sachen
„Strategische Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung des
Bundesnachrichtendienstes“ am Dienstag, 14. Januar 2020, und Mittwoch, 15.
Januar 2020, <https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteil
ungen/DE/2019/bvg19-087.html>

[1] [Stellungnahme des CCC an das Bundesverfassungsgericht zum BND-Gesetz und
zur Ausland-Ausland-
Fernmeldeaufklärung](https://www.ccc.de/system/uploads/290/original
/BNDgesetz_CCC-Stellungnahme.pdf) (pdf)

URL: https://www.ccc.de/de/updates/2020/bnd-gesetz-bverfg

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