Menschenrechtspolitik ist auch Technologiepolitik: Anonymisierung und Verschlüsselung ohne Hintertüren sichern Menschenrechte

Menschenrechtspolitik ist auch Technologiepolitik: Anonymisierung und Verschlüsselung ohne Hintertüren sichern Menschenrechte

Am Mittwoch beschäftigt sich der Menschenrechtsausschuss des Deutschen Bundestags mit aktuellen Entwicklungen bei Überwachungstechnologien, Anonymisierungsdiensten und der Exportkontrolle von Dual-Use-Technologien. Der Chaos Computer Club veröffentlicht seine schriftliche Stellungnahme.

Der CCC wird neben seiner schriftlichen Stellungnahme [1] zu den Fragen der Abgeordneten am 17. Juni auch mündlich Auskunft geben, die Anhörung wird aufgezeichnet [2].

Der weltweite Schutz von Menschenrechten wird immer stärker zu einer Frage der Technologiepolitik. Deutschland und Europa als Herstellerländer von Überwachungs- und Dual-Use-Technologien müssen sich der Verantwortung stellen, die mit ihrer Rolle als Produktionsstandort einhergeht. Menschenrechte müssen als mindestens gleichwertiges Ziel gegenüber außen- oder sicherheitspolitischen Zielen angesehen werden. Besser noch sollten sie übergeordnete Basis und Wertesystem allen gesetzgeberischen und staatlichen Handelns sein.

Verschlüsselung und Anonymisierungsdienste wie Tor sind grundlegend für sichere Kommunikation und den Schutz von Informationen vor dem Einblick durch Fremde. Für von Repression oder Überwachung betroffene Menschen ist es essenziell wichtig, dass Verschlüsselungsverfahren und Anonymisierungdienste weder abgeschwächt noch mit Hintertüren versehen werden. Jegliche Bestrebungen demokratischer Staaten, Anonymisierung und Verschlüsselung für die Zwecke von Strafverfolgung und Geheimdiensten zu verbieten, einzuschränken oder zu schwächen, führen unmittelbar zu einer drastischen Verschlechterung der Situation von schutzbedürftigen Personen, deren Menschenrechte auf vielfältige Weise verletzt werden.

Die derzeitige Rolle Deutschlands und der EU bei der Ausrüstung von nicht-demokratischen Regimen mit Überwachungssystemen und Dual-Use-Technologien bedarf einer Neubewertung und einer Reform der Exportkontrolle. Dies ist umso wichtiger, je weiter für Überwachung und Menschenrechtsverletzungen geeignete Dual-Use-Technologien wie Gesichtserkennung und Distanzbiometrie oder die Auswertung digitaler Lebensspuren verbreitet werden. Automatisierte Massen-Gesichtserkennung sollte grundsätzlich verboten und ihr Export untersagt werden.

Im aktuellen Trilog zur Dual-Use-Verordnung auf EU-Ebene werden gerade neue Regeln für den Export von Überwachungssystemen gesetzt. Eine Ausweitung und gleichzeitige Modernisierung der Exportkontrolle ist unbedingt notwendig, um Europa nicht weiter zum digitalen Handlanger von Diktaturen zu machen.

Weiterhin sollte im Rahmen des grundlegenden Primats der Menschenrechte die Verwendung von im Rahmen von EU-geförderten Projekten erzeugten Ergebnissen und insbesondere Software durch die Festlegung einer Verwendungslizenz reguliert werden, die ihre Benutzung in Überwachungssystemen ausschließt.

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