Kämpfen wir gemeinsam gegen Staatstrojaner in Polizeigesetzen!

Kämpfen wir gemeinsam gegen Staatstrojaner in Polizeigesetzen!

Crowdfunding: GFF klagt gegen den Staatstrojaner in Polizeigesetzen – dafür brauchen wir Ihre Unterstützung!

Seit dem 8. Dezember 2017 ist ein Polizeigesetz in Baden-Württemberg (PolG BaWü) in Kraft, welches den Einsatz sogenannter „Staatstrojaner“ durch die Polizei erlaubt.

Das Land Baden-Württemberg hat bei diesem Gesetz aber das sogenannte IT-Grundrecht nicht beachtet, das “Grundrecht auf Gewährleistung der Integrität und Vertraulichkeit informationstechnischer Systeme”: Die Polizei und andere Behörden können Schwachstellen geheim halten und sie für Überwachungsmaßnahmen ausnutzen, statt auf die Behebung dieses Sicherheitsrisikos hinzuwirken. Damit setzt das Gesetz fatale Fehlanreize für alle Behörden und schwächt so die IT-Sicherheit, statt Bürgerinnen und Bürger zu schützen.

Dagegen müssen wir kämpfen!

In Kooperation mit den Chaos Computer Club Stuttgart e.V. (CCCS) haben wir deshalb am 7. Dezember 2018 Verfassungsbeschwerde erhoben. Die Pressemitteilung dazu finden Sie hier. Die von Prof. Dr. Tobias Singelnstein verfasste Verfassungsbeschwerde finden Sie hier.

Mit Ihrer Unterstützung wollen wir 25.000 Euro für unsere Freiheitskasse sammeln, um die Verfahren gegen Staatstrojaner in den Polizeigesetzen von Baden-Württemberg und anderen Bundesländern zu führen, die Staatstrojaner einsetzen wollen.

Getragen wird die Verfassungsbeschwerde von einem breiten Bündnis von Beschwerdeführer*innen: Neben dem Chaos Computer Club Stuttgart selbst sind das die Rechtsanwälte Dr. Udo Kauß und Michael Moos, die Journalisten Peter Welchering und Hinnerk Feldwisch-Drentrup, der Freiburger Online-Versandhandel zündstoff und eine Einkaufsgesellschaft für Internet-Service-Provider. Sie alle tragen eine Verantwortung gegenüber anderen Menschen, deren Daten vertraulich zu behandeln. Dafür brauchen sie die Hilfe der Polizei und anderer Behörden auch in Baden-Württemberg: Alle IT-Schwachstellen müssen sofort dem Hersteller gemeldet werden, damit sie geschlossen werden können.

Für Verfahren wie dieses brauchen wir Ihre Unterstützung!

Die verfassungswidrige Erweiterung der Befugnisse staatlicher Behörden ist kein Einzelfall. Die GFF hat sich bereits gegen ähnliche Regelungen in der Strafprozessordnungdes Bundes und gegen das Bayerische Polizeiaufgabengesetz gewendet. Momentan führen weitere Bundesländer den Einsatz von Staatstrojanern im Rahmen neuer Polizeigesetze ein. Diesen Trend gilt es zu stoppen!

Die GFF plant, gegen alle Polizeigesetze vorzugehen, die solche oder ähnliche verfassungswidrige Regelungen enthalten, um den Gesetzgeber an seine Pflicht zum Schutz der IT-Sicherheit seiner Bürger*innen zu erinnern. Dafür brauchen wir Ihre Hilfe!

Youtube-Video "GFF: Staatstrojaner im Strafprozess"

Sollte ein Teil der Spenden nicht für die Klage gegen das Polizeigesetz in Baden-Württemberg und ähnliche Gesetze anderer Länder verbraucht werden, so wird die GFF sie für andere satzungsgemäße gemeinnützige Zwecke verwenden, um die Freiheitsrechte in Deutschland und Europa durch strategische Klagen zu schützen.

Das Engagement für Grund- und Freiheitsrechte braucht einen langen Atem.